Der deutsche Bund für Umwelt und Naturschutz ist im Streit um ein Grundstück am Tagebau Hambach mit seiner Klage vor Gericht gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht von NRW entschied am Freitag, dass die Enteignung der rund 500 Quadratmeter großen Fläche bestehen bleibt. Der Bund hatte argumentiert, der ursprüngliche Enteignungsgrund sei mit dem vorgezogenen Kohleausstieg entfallen, weil unter dem Grundstück keine Braunkohle mehr abgebaut werden soll.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Es stellte klar, dass zum Tagebaubetrieb auch die Rekultivierung gehört. Nach Angaben von RWE wird das Grundstück benötigt, um eine Böschung für den geplanten See im Tagebau zu sichern.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht keine Revision zu, aber der Bund kann gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen.
dpa/ake