Jugendgruppen dürfen nicht in privaten Scheunen, Garagen oder Nebengebäuden übernachten. Daran erinnert die Polizei der Zone Eifel in einer Mitteilung.
Laut Polizeiverordnung dürfen sich Mitglieder von Jugendgruppen nachts ausschließlich in angemeldeten Unterkünften oder auf entsprechenden Wiesen aufhalten. Das diene der Sicherheit der Lagerteilnehmer, sagte ein Vertreter der Polizei dem BRF.
Es sei auch verboten, Minderjährige ohne Aufsicht umherwandern zu lassen. Das gilt für alle fünf Eifelgemeinden.
Weil in angrenzenden Gemeinden andere Regeln gelten, komme es aber immer wieder zu Missverständnissen, so die Polizei. Deshalb wolle man die Bevölkerung sensibilisieren.
Die Jugendgruppen selbst werden zu Beginn ihres Aufenthalts persönlich von den Beamten angesprochen. Die Polizei verteilt dann auch Flyer, die alle wichtigen Regeln in drei Sprachen (DE/F/NL) wiedergeben.
mitt/ake