Im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Heinsberg-Unterbruch hat das Aachener Landgericht das Verfahren gegen die beiden erwachsenen Angeklagten eingestellt. Nach Auffassung des Gerichts konnte ihnen eine Vergewaltigung der heute 18-jährigen Frau aus Aserbaidschan nicht nachgewiesen werden.
Die Kammer sieht den Vorwurf der Vergewaltigung nach der Aussage der jungen Frau als nicht mehr ausreichend belegt an. Stattdessen geht das Gericht bei den beiden Männern nur noch von Delikten im Zusammenhang mit der Herstellung jugendpornografischer Inhalte aus.
Wie über die Verfahren gegen die drei zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten entschieden wird, soll am kommenden Montag in nicht öffentlicher Sitzung geklärt werden.
Die Anwältin des mutmaßlichen Opfers zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und erklärte, sie teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht. Während des Prozesses hatten vier der fünf Angeklagten zunächst Geständnisse abgelegt, diese später jedoch wieder zurückgezogen.
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