Bisher galt, dass 15-Jährige erst arbeiten dürfen, wenn sie das zweite Sekundarschuljahr abgeschlossen haben. Seit Mitte Mai ist das anders: Jetzt dürfen 15-Jährige Studentenjobs annehmen, auch wenn sie noch vollzeitschulpflichtig sind, also auch vor Ende des zweiten Sekundarschuljahres.
Es gelten allerdings Bedingungen für diese neue Gruppe: Die Arbeitszeit ist limitiert, die Tätigkeit darf die Teilnahme am Unterricht nicht beeinträchtigen und es muss eine sogenannte "leichte Tätigkeit" sein. Was das ist, wurde in einem Erlass präzisiert, der das entsprechende Gesetz der Arizona-Koalition ergänzt.
Für die FGTB sind Gesetz und Erlass absolut untragbar. Für die sozialistische Gewerkschaft ist es Kinderarbeit, wenn Jugendliche, die noch volltags zur Schule müssen, arbeiten. "Man darf nicht vergessen, dass Kinderarbeit seit 1889 verboten ist. Die aktuelle Regierung geht hier einen riesigen Schritt rückwärts, zum Nachteil unserer Kinder und zukünftiger Generationen", sagt Danny Laschet, der überberufliche Sekretär der FGTB für die DG.
Weil Sozialpartner und Föderalregierung sich im Gespräch nicht einigen konnten, klagen verschiedene Gewerkschaften und die Liga für Kinderrechte jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof. Sie wollen, dass das Gesetz annulliert wird.
Die Kläger begründen das mit verschiedenen Elementen. Ganz oben steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen. "Das Gesetz gibt keine ausreichenden Garantien dafür, dass die nationale und internationale Gesetzgebung dazu respektiert wird", findet Laschet. "Zum Beispiel wenn es um Chancengleichheit, soziale und körperliche Entwicklung oder die Zukunftsperspektiven der Jugendlichen geht". Auch Experten warnen davor, dass die schulische Laufbahn unter der Arbeit leiden könnte - vor allem bei jungen Menschen aus ärmeren Verhältnissen.
"Unabhängige Studien beweisen, dass Studenten aus ärmeren Verhältnissen viel öfter arbeiten als solche aus wohlhabenden Familien. Zusätzlich belegen sie, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Studenten arbeitet, um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu bestreiten. Das kann es ja nicht sein. Die Leute sollen studieren, sich Kenntnisse aneignen, die ihnen einen guten Lebensunterhalt ermöglichen. Das alles wird torpediert."
Hinzu kommt, dass Jugendliche, die mit 15 noch nicht das zweite Sekundarschuljahr abgeschlossen haben, in fast allen Fällen schon gedoppelt haben. Hier sieht die Gewerkschaft eine weitere Diskriminierung: Besonders diese jungen Menschen sollten sich laut FGTB vor allem auf die Schule konzentrieren, um ihre Chancen im Leben nicht zu beeinträchtigen.
"Die Gesetzgebung schreibt zwar vor, dass die Arbeit die Schule nicht beeinträchtigen darf, gibt aber keine wirklichen Garantien dafür", so die FGTB. "Diese fehlende Rechtssicherheit ist der Kernpunkt der Problematik. Die gibt es auch schon bei Studentenjobs. Manche Studenten arbeiten, weil sie sich sonst ihr Studium nicht leisten können, andere, um sich etwas zu gönnen. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Aber wo ziehen wir die Grenze und wie stellen wir sicher, dass es keinen Missbrauch gibt?"
"Hinzu kommt, dass der Erlass zwar definiert, welche Tätigkeiten als 'leicht' gelten, aber die Tätigkeiten selbst nicht wirklich eingrenzt", so Laschet. "Man kann zum Beispiel Regale auffüllen, Pakete verpacken oder im Einzelhandel arbeiten, aber was bedeutet das genau? Wie viel darf der Arbeitnehmer zum Beispiel heben? Das ist alles sehr, sehr vage."
Mit all diesen Argumenten fühlen sich die Kläger gut gerüstet, um ihre Klage erfolgreich durch zu bringen. "Es ist nicht das erste Mal in dieser Legislatur, dass ein Gesetz der Arizona-Koalition vom Verfassungsgericht gekippt wird", meint Laschet. Das Urteil wird bis zum Sommer 2028 erwartet.
Anne Kelleter