Die Staatsanwaltschaft Eupen weist den Vorwurf der Willkür im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den suspendierten Mitarbeiter des DG-Ministeriums zurück.
Die Frau des Mitarbeiters hatte am Wochenende in einer Videobotschaft auf Facebook schwere Anschuldigungen gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sie sprach von Willkür und beklagte unter anderem, dass die Ermittlungen seit zwei Jahren andauern, ohne dass konkrete Beweise für illegale Aktivitäten vorgelegt worden seien. Das Video wurde mittlerweile wieder gelöscht.
Die zuständige Staatsanwältin, Andrea Tilgenkamp, erklärte dem BRF, der Untersuchungsrichter habe die Akte Ende April der Staatsanwaltschaft übermittelt. Aktuell prüfe sie die Ergebnisse der Ermittlungen. Das dauere voraussichtlich bis Mitte Juli. Erst dann könne sie sagen, ob sie einen Antrag auf Strafverfolgung oder auf Einstellung des Verfahrens stellen werde.
Sie verstehe nicht, woraus die Willkür in diesem Fall bestehen solle, so Tilgenkamp. Angesichts der Menge Material in der Akte seien zwei Jahre für die Ermittlungen vergleichsweise kurz.
Den Vorwurf, dass lediglich aufgrund von anonymen Aussagen ermittelt wurde, ließ sie auch nicht gelten. Die Staatsanwaltschaft sei gesetzlich verpflichtet, jedem Hinweis auf eine Straftat nachzugehen und zu prüfen, ob Unregelmäßigkeiten bestehen, erklärte sie. Sollte sie eine Strafverfolgung des Mannes beantragen, müsse das Gericht entscheiden, ob Straftaten begangen wurden oder nicht.
Hintergrund des Verfahrens gegen den Mitarbeiter sind Vorwürfe des Subventionsbetrugs und der Unterschlagung.
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