Viele Ostbelgier verlassen jeden Morgen die Region, um anderswo zu arbeiten - oft wegen des höheren Lohns. Für die Unternehmen in Ostbelgien ist das ein Problem, denn Fachkräfte sind ohnehin knapp. Genau daran könnte das neue Gesetz zu steuerfreien freiwilligen Überstunden etwas ändern, hofft zumindest die AVED-IHK Ostbelgien.
Kern des Gesetzes: Arbeitnehmer können künftig bis zu 240 freiwillige Überstunden im Jahr leisten, ohne darauf Steuern zu zahlen. Für diese Stunden gilt vereinfacht gesagt: brutto gleich netto. Die Idee dafür stammt aus Ostbelgien. 2023 wandten sich die Jungliberalen mit einem Vorschlag an die AVED-IHK, erzählt Präsident Bernd Hugo.
"'Wir sind komplett frustriert, wir jungen Menschen, wir wollen mehr arbeiten, wir wollen mehr Geld verdienen, das Leben ist teuer. Aber wir merken, wenn wir mehr Stunden leisten, dann werden wir besteuert. Das ist fast schon eine Strafe, Überstunden zu leisten. Kann man da nichts anderes auf den Weg bringen?' Aus dieser utopischen Idee heraus haben wir uns zusammengesetzt und erste Argumente aufgelistet und ein erstes System ausgedacht, und das ist dann über die verschiedenen Instanzen vorangetrieben worden, bis es heute da steht."
Für die Unternehmen bietet die neue Regelung vor allem mehr Flexibilität. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnten Betriebe so zusätzliche Kapazitäten schaffen.
"Das Gesetz führt eigentlich dazu, dass zwei Elemente bekämpft werden können: einerseits der Fachkräftemangel, dadurch, dass bestehendes Personal mehr leisten kann und mehr Kapazität entsteht für das Unternehmen. Und andererseits ist auch Ostbelgien exportorientiert. Dieses Gesetz ermöglicht dem Arbeitgeber, ohne große Zusatzkosten mehr Leistungen zu generieren und damit wettbewerbsfähiger im Markt unterwegs sein zu können", erklärt IHK-Geschäftsführer Volker Klinges.

Auch für Arbeitnehmer kann sich das lohnen. Nach Berechnungen der AVED-IHK könnten bei einem Stundenlohn von 25 Euro monatlich rund 500 Euro zusätzlich übrig bleiben - vorausgesetzt, es kommt täglich eine Überstunde hinzu. Wie groß das Interesse ist, zeigt laut Bernd Hugo ein Blick in den eigenen Betrieb.
"Wir hatten letzte Woche Mitarbeiterversammlung und wenden das jetzt seit dem 1. Juni an, also praktisch seit dem ersten Tag. Und 100 Prozent unserer Mitarbeiter, die für dieses System in Frage kamen, sprich die Vollzeitbeschäftigten, haben diese Vereinbarung unterschrieben und freuen sich auf den Start", erklärt er.
Ob die neue Regelung tatsächlich Pendler zurück nach Ostbelgien locken wird, bleibt abzuwarten. Die AVED-IHK sieht darin aber zumindest einen zusätzlichen Anreiz, sich für einen Arbeitsplatz in der Region zu entscheiden. Denn wer pendelt, verbringt viel Zeit im Auto - die fehlt dann im Privatleben. Für Bernd Hugo könnte das Gesetz nicht nur den Geldbeutel entlasten, sondern auch die Lebensqualität verbessern.
"Wenn ich statt ein oder zwei Stunden pro Tag zu pendeln, eine Überstunde in meinem eigenen Betrieb leiste, bei meinem Arbeitgeber hier vor Ort, dann kann ich die Lohn-Differenz auch ausgleichen (...) Ich kann auch mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, praktisch nebenan. Also das spielt wirklich auf die Lebensqualität an - so nach dem Motto: 'Pendelst du noch oder verdienst du schon?'"
Die neue Gesetzgebung im Überblick:
- Das Gesetz gilt für den Privatsektor.
- Basis ist eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Arbeitnehmer können bis zu 360 freiwillige Überstunden pro Jahr leisten. Für 240 Stunden werden keine Abgaben oder Steuern erhoben.
- Die Regelung gilt für Vollzeit-Beschäftigte, für Teilzeitkräfte gilt die Regelung mit Einschränkungen.
- Nähere Infos gibt es auf der Webseite der AVED-IHK Ostbelgien. Am 23. Juni gibt es dazu einen Informationsabend.
Gaby Zeimers