Ausgegangen ist die Gesetzesinitiative, das Wahlrecht für im Ausland lebende Belgier zu erweitern, vom Senat. DG-Gemeinschaftssenatorin Liesa Scholzen hat sie mit eingereicht. Im PDG erklärte sie, warum was bisher nur für die Wahlen zur Kammer und zum Europäischen Parlament galt, nun auch für die Regional- und Gemeinschaftswahlen gelten soll.
Begründet wird das mit einer möglichen Verbundenheit der im Ausland lebenden Belgier mit ihrer Heimat. "Jede Stimme zählt grundsätzlich gleich viel, unabhängig, ob wir von föderalen, regionalen oder Gemeinschaftswahlen sprechen", sagt Liesa Scholzen, "doch diese Stimme beziehungsweise diese Stimmen müssen auch abgegeben werden können und diese Möglichkeit hat aktuell eben nicht jeder Belgier."
Verbindung über Landesgrenzen hinweg
Die im Ausland lebenden Belgier könnten aber auch direkt durch internationale Abkommen zwischen ihrer Herkunftsregion und ihrer Wahlheimat betroffen sein. "Wir wissen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft beispielsweise sehr aktiv ist im Bereich der Ausbildung. Und darum können eben auch diese Entscheidungen weiterhin Einfluss auf mein Leben haben, auch wenn ich im Ausland lebe", nannte Liesa Scholzen ein Beispiel. "Im Ausland lebende Belgier sollten ebenfalls ein ernstes Interesse daran haben, für die Gemeinschafts- oder Regionalwahl ihre Stimme abzugeben."
Björn Klinkenberg hielt fest: "Die Möglichkeit, demokratische Mitbestimmung auch über Landesgrenzen hinweg wahrzunehmen, stärkt die Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen unseres Landes."
Mehrere Möglichkeiten für Stimmabgabe
Als Berichterstatterin des Ausschusses erklärte Fabienne Colling das nötige Prozedere: "Konkret übernimmt der Gesetzesvorschlag die bereits für das Föderale und das Europäische Parlament geltenden Regelungen, wonach die Wahlberechtigten von der konsularischen Vertretung ein Formular erhalten, mit dem sie ihre Eintragung als Wähler beantragen."
Auf diesem Formular werde auch ihre Angliederung an eine Gemeinde in der DG vermerkt. Dafür greifen fünf Kriterien, die der Reihe nach geprüft werden vom letzten belgischen Wohnsitz der nun im Ausland lebenden Person bis hin zum aktuellen Wohnsitz eines Verwandten dritten Grades.
Ist das geklärt, gibt es für die Stimmabgabe mehrere Möglichkeiten: entweder persönlich oder per Vollmacht in einer DG-Gemeinde oder in einer konsularischen Vertretung im Ausland oder per Briefwahl.
Neben der Möglichkeit zur demokratischen Teilhabe begrüßten die PDG-Abgeordneten ausdrücklich die Gleichstellung mit den anderen Parlamenten des Landes.
Kriterien müssen sauber und transparent sein
Michael Balter gab gleichzeitig zu bedenken, dass in einer kleinen Gemeinschaft wie der DG "schon wenige zusätzliche Stimmen politisch ins Gewicht fallen" können. Darum müssten die Kriterien "sauber, transparent und überprüfbar" sein: "Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, belastbare Zahlen vorzulegen, wieviele im Ausland lebende Belgier könnten der DG zugeordnet werden? Nach welchen Kriterien und welche Auswirkungen hätte das auf den Wahlkörper? Also: Zustimmung zum Prinzip, ja, aber mit wachem Blick auf die konkrete Umsetzung."
Stephan Pesch