Gemeinden dürfen das Anfüttern von Wild verbieten. Das hat der Staatsrat bestätigt - eine Premiere in der Wallonie. Der Gerichtshof bestätigte damit einen Erlass der Gemeinde Stoumont.
Sie hatte die Fütterung verboten, weil die Wildschweindichte in der Gemeinde zu hoch ist. Das bedroht die Artenvielfalt. Die Gemeinde verlor deshalb auch die Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC.
Eine Jägervereinigung hatte gegen das Verbot geklagt. Die Entscheidung des Staatsrats ist in letzter Instanz bindend und richtungsweisend im Streit um das Thema Wildfütterung.
meuse/ake