Die Lütticher Ratskammer hat den Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann bestätigt, der am 30. April auf der Place Saint-Lambert in Lüttich Menschen mit einem Messer bedroht hatte.
Eine Spezialeinheit der Polizei brachte den Mann damals mit einem Taser unter Kontrolle. Der Verdächtige sitzt seitdem in Haft.
Sein Anwalt erklärt, es gebe keinen terroristischen Hintergrund. Er stellt aber die Frage nach der geistigen Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten, der bereits mehrfach wegen psychiatrischer Probleme in Behandlung war. Der Anwalt betont, dass das Gefängnis keine Pflegeeinrichtung sei.
Der Mann selbst gibt an, er sei nicht der Täter. Er habe Dschinns gehört. Dabei handelt es sich nach seiner Aussage um unsichtbare, übernatürliche Wesen.
Ein psychiatrisches Gutachten wird derzeit erstellt. Es soll klären, in welchem geistigen Zustand sich der 30-Jährige zum Zeitpunkt der Tat und aktuell befindet.
dh/gaz