Ab dem 1. Mai gelten neue Einkommensobergrenzen für die Energieprämien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Regierung hat die Obergrenze gesenkt und setzt damit neue Zugangskriterien um. Künftig liegt die Obergrenze bei 81.700 Euro netto im Jahr - plus 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigter Person.
Die Regierung will die Unterstützung stärker auf Haushalte ausrichten, für die energetische Investitionen eine finanzielle Herausforderung darstellen. Laut Regierung bleiben die Energieprämien ein zentrales Instrument für mehr Energieeffizienz in Wohngebäuden. Sie sollen auch weiter zu den Klimazielen beitragen. Die vorgesehene Gesamtinvestitionssumme bleibt unverändert.
Zusätzlich gilt eine neue Bedingung für Wärmepumpen. Antragsteller brauchen ein PEB-Zertifikat (Energieausweis) der Kategorie C.
Die neuen Regeln gelten für alle Anträge ab dem 1. Mai. Laufende Verfahren sind nicht betroffen.
mitt/gaz