Ein Polizist muss sich nach dem tödlichen Schuss auf einen Quadfahrer im August 2023 nicht vor Gericht verantworten. Wie die Nachrichtenagentur Belga meldet, hat die Ratskammer in Lüttich am Montag entschieden, den Beamten nicht an das Strafgericht zu verweisen.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe. Damit folgte die Ratskammer der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
Die tödlichen Schüsse fielen am 18. August 2023 in Oupeye. Der 30-Jährige war mit einem Quad vor einer Polizeikontrolle geflüchtet, nachdem er wegen gefährlicher Fahrweise aufgefallen war. Nach Angaben der Polizei war er bei seiner Flucht auf Beamte zugefahren und hatte einen Polizisten erfasst. Daraufhin gab ein Beamter einen Schuss ab, der den Mann tödlich am Kopf traf.
belga/re