Vor dem Strafgericht von Lüttich hat die Staatsanwaltschaft Mittwoch den Freispruch der beiden Polizisten der Sondereinheit DAB gefordert.
Die Beamten waren nach dem Ausbruch von Robin Singh vor zwei Jahren wegen Beihilfe zur Flucht angeklagt worden. Der Staatsanwalt argumentierte, dass die beiden Polizisten nach Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches nicht mehr für diese Vorwürfe belangt werden können.
Singh, dem mehrere Fälle von Prostitution Minderjähriger vorgeworfen werden, war während eines Transports auf dem Weg ins Gefängnis von Lantin geflohen. Ein offen stehendes Fenster im Fahrzeug hatte ihm die Flucht ermöglicht. Gefesselt und barfuß konnte er trotz der Verfolgung durch die Beamten nicht gestoppt werden.
Ursprünglich war den beiden Polizisten ein schwerwiegendes Maß an Nachlässigkeit vorgeworfen worden. Durch eine Gesetzesänderung von Dezember, wurde das Verfahren neu aufgerollt. Vor diesem Hintergrund forderten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung den Freispruch der beiden Polizisten.
Das Urteil wird am 3. Juni verkündet.
belga/ js