Dem Polizeichef von Herstal drohen nach seiner Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer weitere Konsequenzen. Er muss möglicherweise Gehaltseinbußen hinnehmen.
Marc Paquay war im April 2025 vom Polizeigericht Lüttich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe unter Auflagen verurteilt worden. Er hatte bei einem Unfall die Vorfahrt missachtet - und stand dabei deutlich unter Alkoholeinfluss. Der gemessene Wert lag fast dreimal über dem erlaubten Grenzwert.
Die Stadt Herstal leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren ein. In erster Instanz verhängte die Disziplinarbehörde eine schwere Sanktion: die Einbehaltung seines Gehalts. Der Polizeichef hat beantragt, seinen Fall noch einmal zu bewerten. Jetzt befasst sich ein Disziplinarrat erneut mit dem Fall. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Seit seiner Abwesenheit wird der Polizeibezirk übergangsweise von einem Kommissar geleitet. Die Amtszeit des Zonenchefs von Herstal läuft regulär im Dezember 2026 aus.
meuse/gaz