Vor dem Lütticher Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch gegen zwei Angeklagte Freiheitsstrafen von fünf und vier Jahren gefordert. Die beiden Männer sollen im Februar 2021 eine Vergewaltigung in einem Studentenwohnheim in Lüttich begangen und gefilmt haben.
Einer der beiden Angeklagten hatte während einer Feier sexuelle Handlungen mit dem Opfer begonnen. Der zweite Angeklagte filmte die Szene ohne Einwilligung und führte selbst einen Übergriff aus. Die Taten wurden durch Hinweise Dritter aufgedeckt, nachdem die Männer mit den Aufnahmen geprahlt hatten.
Die Anwälte der Angeklagten bestritten die Vorwürfe und beantragten einen Freispruch oder alternative Maßnahmen wie Arbeitsauflagen oder Bewährung. Das Urteil wird am 1. April verkündet.
belga/re