Der Fall des Radfahrers, der 2020 ein Mädchen im Hohen Venn angefahren hat, beschäftigt weiter die Justiz. Das Berufungsgericht in Lüttich verhandelte den Fall am Mittwoch. Der Radfahrer fordert 4.500 Euro Schadenersatz.
Der Vorfall hatte am ersten Weihnachtstag 2020 für Aufsehen gesorgt. Ein fünfjähriges Mädchen war bei Baraque Michel mit seinen Eltern unterwegs, als der Radfahrer es beim Überholen zu Fall brachte und einfach weiterfuhr. Der Vater filmte die Szene zufällig und stellte das Video ins Netz, wo es viral ging.
Der Radfahrer war wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen worden, die Strafe wurde damals ausgesetzt. Er klagt nun, weil das Video seinen Ruf beschädigt haben soll, während der Vater des Kindes dagegen Berufung eingelegt hat.
Das Urteil in diesem Berufungsverfahren wird am 5. März erwartet.
belga/js
Der Ruf von diesem Menschen ist so oder so geschädigt! Wer ein kl Kind umfährt, und einfach weiter fährt, bei dem kann es mit dem guten Ruf ja nicht weit her sein
Wie traurig, dass ein Radfahrer so weit geht! Er fühlt sich im Recht obwohl er 'Fahrerflucht' begangen hatte. Sein Ruf? Den hat er tatsächlich bereits verloren.
Ich hoffe, daß das Gericht in dem Sinne urteilt, daß der sogenannte Ruf dieses Radfahrers weiterhin! geschädigt bleibt.