Schnee knirscht unter den Schuhen, der Gehweg ist spiegelglatt. Ein falscher Schritt - und man liegt da. Wer sorgt eigentlich dafür, dass das nicht passiert? Viele denken: Das macht schon die Gemeinde.
Doch bei Eis und Schnee sind auch die Bürger in der Pflicht - laut Polizeiverordnung sind sie für den Bürgersteig vor ihrem Haus zuständig. Und das heißt: Schnee muss geräumt und bei Glätte gestreut werden - und zwar so, dass ein Weg von etwa zwei Schneeschaufeln Breite frei ist. Wenn es sich um ein Mehrparteienhaus handelt, ist die Zuständigkeit ebenfalls klar geregelt.
"Wenn es mehrere Parteien sind, muss normalerweise der Bewohner des Erdgeschosses den Bürgersteig von Schnee und Eis räumen. Auch derjenige, der in Urlaub ist, bleibt für das Schneeschippen verantwortlich. Er muss in seiner Abwesenheit jemanden organisieren, der das Schneeschaufeln übernimmt. Ist das Erdgeschoss unbewohnt, dann ist derjenige, der im ersten Stock wohnt, dafür verantwortlich", weiß Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale.
Der Besitzer des Grundstücks oder der Mieter bleibt auch zuständig, wenn er nicht in der Lage ist, den Bürgersteig zu räumen - etwa aus gesundheitlichen Gründen, oder weil er weit weg wohnt. Dann muss er jemanden beauftragen, sich zu kümmern, zum Beispiel einen Betrieb, der Winterdienste anbietet, oder einen Nachbarn.
Ein häufiger Fehler: Schnee einfach auf die Straße werfen. Christian Collard vom Bauhof der Stadt Eupen erklärt, warum das keine gute Idee ist: "Das ist ärgerlich, weil die Straße wieder glatt wird. Und für den Bürger ärgerlich, denn wenn wir mit den Räumfahrzeugen kommen, drücken wir den Schnee natürlich wieder in Richtung Bürgersteig oder Garage. Und dann kann man wieder von vorne anfangen."
Besser sei es, den Schnee in den Vorgarten zu schaufeln. Auch Hydranten und Abflüsse müssen freigehalten werden. Eigentlich logisch - denn wenn es brennt, sollte die Feuerwehr nicht noch den Zugang zu Wasser freischaufeln müssen.
Viele Bürger kümmern sich korrekt, manche sind etwas nachlässiger - zumindest in Eupen. "Man hat den Eindruck, es ist eine Generationen-Sache. Die älteren Bürger kümmern sich drum und die Jüngeren sehen das nicht als so wichtig an. Ist vielleicht auch dem geschuldet, dass ältere Personen vorsichtiger sind, wenn sie bei Schnee und Eis zu Fuß unterwegs sind und die Jüngeren nicht so die Gefahr sehen, dass sie ausrutschen könnten". So wirkt es zumindest auf Christian Collard - auch wenn sich wahrscheinlich viele Jüngere korrekt verhalten.
Die Konsequenzen sind nicht ohne: Laut Polizeiverordnung droht ein Bußgeld zwischen 50 und 350 Euro. Und sollte jemand aufgrund von Glätte vor meinem Haus zu Schaden kommen, hat das Opfer Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Polizeiverordnungen im Norden und im Süden der DG sind übrigens weitestgehend gleich - mit einer kleinen Ausnahme: "Die wichtigsten Sachen sind gleich, zumindest was das Schneeräumen angeht. Nur geht anscheinend die Polizeiverordnung im Süden auch darauf ein, wenn Eiszapfen an der Regenrinne hängen, dann muss derjenige im Obergeschoss sie räumen. Anscheinend fehlt das komplett in der Polizeiverordnung im Norden. Hier hat man anscheinend keine Eiszapfen", schmunzelt Bernd Lorch.
Ein paar Minuten mit Schaufel und Streumittel - und schon wird der Winter für alle ein Stück sicherer.
Gaby Zeimers
Na denn mal los werte Poizei, das Geld liegt auf der Straße.