Die Polizei der Zonen Eifel und Weser-Göhl haben Zeiten zum Zünden von Feuerwerk festgelegt. Grundsätzlich darf man in der gesamten DG nur in der Neujahrsnacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar "böllern".
In den Gemeinden der Zone Eifel gilt ein einheitliches Zeitfenster: Feuerwerk ist zwischen 23:45 und 1:30 Uhr erlaubt.
In den Gemeinden der Zone Weser-Göhl gelten unterschiedliche Zeiten. In Lontzen und Raeren ist Feuerwerk in der gesamten Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt, in Eupen von 23:45 Uhr bis 1:30 Uhr und in Kelmis zwischen 23:30 Uhr und 1 Uhr.
Die Polizei bittet alle Bürger, sich an die angegebenen Zeiten zu halten. Sie erinnert an die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und auch daran, dass Lichtblitze und laute Geräusche enormen Stress bei Tieren auslösen können.
mitt/ake