Das Unternehmensgericht hat der Stadt Verviers im Fall City Mall Recht gegeben und geurteilt, dass die geschlossenen Vereinbarungen mit der Projektbetreibergesellschaft seit der Aufgabe des ursprünglichen Vorhabens ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Die Stadt hatte im Oktober die Grundstücke gekauft, die für den Bau des Einkaufszentrums vorgesehen waren. Die Projektidee war vor mehr als 20 Jahren entstanden, wurde letztlich aber nie umgesetzt.
Auf dem Gelände soll jetzt ein Parkplatz entstehen.
vedia/sudinfo/moko