Die Gemeinde Büllingen hat ihr Prämiensystem angepasst. Die Neuerungen betreffen zum einen Maßnahmen, mit denen die Barriefreiheit im Wohnbereich verbessert werden soll, zum anderen Arbeiten, mit denen die Energieeffizienz gesteigert werden kann.
Berücksichtigt werden bei der Barriefreiheit etwa Handgriffe, Rampen, Aufzüge oder andere rollstuhlgerechte Wohnraumanpassungen in Küche oder Bad. Der Bedarf wegen eingeschränkter Mobilität muss nachgewiesen sein und die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Büllingen haben. Die Prämie beläuft sich auf 20 Prozent der Kosten mit einem Höchstbetrag von 2.500 Euro.
Aus der ursprünglichen Sanierungsprämie, die in Büllingen seit vielen Jahren vergeben werden, ist nach den Worten von Schöffe Alexander Miesen inzwischen eine Prämie für energieeffizientes Sanieren geworden. Dazu hat der Gemeinderat einige Änderungen verabschiedet: Der bisherige Höchstbetrag von 5.000 Euro wird für Gebäude, wo bislang noch keine solche Prämie ausgezahlt wurde, auf 6.000 Euro erhöht (bei einem Prämiensatz von 20 Prozent).
Bei Gebäuden, wo schon eine solche Prämie ausgezahlt wurde, aber nicht der Höchstbetrag ausgeschöpft wurde, kann nun erneut ein Antrag eingereicht werden für den Restbetrag. Bezuschusst werden kann nun auch die fachgerechte Entsorgung von Asbestabfällen - das, so Miesen, sei wiederholt von Bürgern angeregt worden.
Angesichts dieser Prämien regte Reinhold Adams seitens der Opposition eine Prämie an, mit der die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen finanziert werden könnte. Das sei ganz sicher eine lohnende Sache, so Adams. Die Anregung wird in die Überlegungen zur Erstellung des neuen Haushaltes einfließen.
Studie über mögliche Energiegemeinschaften
Die Gemeinde Büllingen lässt auch prüfen, ob es sich lohnt, Energiegemeinschaften zu gründen. Berücksichtigt werden vorhandene Photovoltaikanlagen, aber auch Dächer oder Freiflächen, die dafür in Frage kämen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt die Kosten für die Studie im Rahmen des integrierten Energie- und Klimaplans. Die Kosten sind auf maximal 30.000 Euro festgelegt.
Untersucht werden in einer ersten Phase nur gemeindeeigene Immobilien. Später könnten gegebenenfalls weitere Gebäude hinzukommen.
ÖSHZ bereitet sich auf weitere Antragsteller vor
Einstimmig gebilligt hat der Gemeinderat den Haushaltsplan 2026 des Öffentlichen Sozialhilfezentrums. Der Gemeindezuschuss beläuft sich im kommenden Jahr auf 438.000 Euro. Das sind 34 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
ÖSHZ-Präsidentin Veronika Mausen erklärte, dass sich das ÖSHZ auf einen Mehraufwand vorbereite, der durch die Arbeitslosengeldreform der Föderalregierung auch in Büllingen erwartet werde. Das A und O sei auch in diesen Fällen eine gute soziale Begleitung.
Frédéric Heuze fragte nach der Zahl möglicher neuer Antragsteller durch diese Reform. Veronika Mausen verwies auf den Datenschutz. Schätzungen zufolge gebe es 27 Langzeitarbeitslose in der Gemeinde, von denen erwartungsgemäß etwa ein Drittel auf das ÖSHZ zukommen könnte. Heuze regte an, Langzeitarbeitslose möglichst in Arbeit zu bringen. Das erfordere zum einen der Arbeitsmarkt, zum anderen ließen sich so die Kosten für die ÖSHZ senken.
Stephan Pesch