Protokolle über Vorfälle in der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen künftig auf Deutsch verfasst werden - unabhängig davon, wo sie erstellt werden. Das hat das Verfassungsgericht am Donnerstag entschieden.
Grund für die Entscheidung waren zwei Fälle in Eupen: Angeklagte waren freigesprochen worden, weil die Protokolle fälschlicherweise auf Französisch erstellt worden waren. Die Staatsanwaltschaft legte gegen beide Urteile Berufung ein, einmal vor dem Berufungsgericht in Lüttich, einmal vor dem erstinstanzlichen Gericht in Eupen.
Das Verfassungsgericht stellte nun klar: Der Ort der Protokollerstellung darf nicht darüber entscheiden, welche Sprache gilt. "Dieses Kriterium würde es der erstellenden Behörde ermöglichen, die Sprache selbst zu bestimmen, indem sie den Ort der Erstellung wählt."
Betroffene haben allerdings weiterhin das Recht, eine kostenlose Übersetzung der Dokumente anzufordern.
belga/la