Einen Tag vor Weihnachten verabschiedete das Parlament der DG mit den Stimmen der Mehrheit das Programmdekret 2024. Darin gab es verschiedene Sparmaßnahmen. Unter anderem wurden Mietbeihilfen und bestimmte Beihilfen für Umzüge und Energiekosten gekürzt. Schon damals kritisierten die Oppositionsparteien, dass hier "Maßnahmen übers Knie gebrochen werden". Die Mehrheit konterte mit dem Argument der Dringlichkeit: Eine spätere Verabschiedung hätte "schwerwiegende Konsequenzen" für die Finanzen der DG, die unter Sparzwang stand und steht.
In den Ausschussberatungen schätzte Ministerin Lydia Klinkenberg die Einsparungen durch die gestrichenen Maßnahmen für das Jahr 2025 auf 250.000 Euro bei den Mietbeihilfen und 80.000 Euro bei den Mietabzügen. Aber darum geht es bei der Klage nicht, sondern darum, "ob die Streichung weitere Haushalte in die Armut treibt und ihr Recht auf menschenwürdigen Wohnraum beschneidet." Das sagt Marie-Claude Chainaye vom Wallonischen Netzwerk für den Kampf gegen Armut - kurz RWLP.
Das Hauptargument der Kläger gegen die Maßnahme ist das sogenannte "Stillstandsprinzip". "Das Stillstandsprinzip existiert in zahlreichen Rechtsgebieten. Wenn es um öffentliche Institutionen geht, soll es verhindern, dass Rechte, die der Gesetzgeber einmal gewährt hat, nicht mehr zurück genommen werden können", erklärt Chainaye. An der Klage beteiligen sich unter anderem auch zwei betroffene Mieter aus der DG. "Die betroffenen Nebenkläger sind ältere Menschen mit einer geringen Pension, die wirklich auf die Hilfen angewiesen sind. Durch den Wegfall kann es sein, dass sie jetzt schwierige Entscheidungen in Sachen Energie oder Gesundheit treffen müssen", so Chainanye.
Besonders, wenn auch nicht ausschließlich, von diesen Sparmaßnahmen betroffen sind die Mieter von sozialen Immobilienagenturen. Davon gibt es in der DG zwei. "Wohnraum für Alle" in den Südgemeinden und "Trilandum" im Norden.
Weil die Mieten von diesen Wohnungen teurer sind als die von Sozialwohnungen, brauchen die Menschen hier öfter Unterstützung. Genug Sozialwohnungen, damit die Mieter von sozialen Immobilienagenturen dorthin umziehen könnten, gibt es auch nicht.
Die DG-Regierung sagt, es gebe genug Alternativen zu den gestrichenen Hilfen, zum Beispiel beim ÖSHZ. Das sieht das RWLP nicht so. "Beim ÖSHZ kann man punktuell Hilfe für gewisse Dinge wie medizinische Leistungen oder Energiekosten beantragen. Strukturell sind diese Hilfen nicht. Außerdem gelten sie auch nicht für Mieten", erklärt die Vertreterin des RWLP.
Die zuständige Ministerin, Lydia Klinkenberg, wollte sich bisher nicht äußern. Als Antwort auf unsere Anfrage antwortete ihre Pressereferentin, da es sich um ein laufendes Verfahren handele, wolle die Ministerin derzeit keine Stellungnahme abgeben. Die Argumentation für die Abschaffung der Maßnahmen bleibe bis zum Ausgang des Prozesses bestehen.
Bis dahin kann es noch lange dauern. Prozeduren vor dem Verfassungsgerichtshof sind langwierig und bisher gibt es noch keine Termine für eventuelle Anhörungen. In der Zwischenzeit läuft die Übergangsregelung, die Hilfeempfängern Zeit geben sollte, sich umzustellen, im Januar 2026 aus. Neue Anträge wurden schon seit Anfang 2025 nicht mehr genehmigt.
Dogan Malicki