Ein 47-jähriger Mann aus Lüttich ist vom Berufungsgericht zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden. Der Grund: Er soll zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 8. August 2023 gegen Bezahlung zahlreichen Personen palästinensischer, syrischer oder irakischer Herkunft die Einreise nach Europa ermöglicht haben.
In erster Instanz war der Mann zu zwei Jahren Haft und 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, wobei die Hälfte der Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
Das Berufungsgericht begründete das Urteil mit der Schwere der Taten, der eindeutigen Gewinnerzielungsabsicht und der völligen Skrupellosigkeit gegenüber den Migranten.
avenir/gaz