Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für ihre Energieprämien eine Gehaltsobergrenze festgelegt. Sie beläuft sich pro Haushalt auf rund 114.000 Euro Jahreseinkommen zuzüglich 5.000 Euro pro Kind.
Die neue Regelung soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Die laufenden Anträge sind nicht betroffen. Gleichzeitig hält die Regierung an der Haushaltssumme fest, die dafür vorgesehen ist. Sie beläuft sich derzeit auf etwa vier Millionen Euro und soll nicht reduziert werden.
mitt/sp