Die Stadt Lüttich will verstärkt gegen kriminelle Organisationen vorgehen. Dazu will sie bei den Geschäften ansetzen, die oft für Geldwäsche genutzt werden.
Bürgermeister haben dazu jetzt stärkere Instrumente zur Verfügung. Ein neues Gesetz erlaubt es ihnen, administrative Ermittlungen gegen Geschäfte, die der Geldwäsche oder anderen illegalen Aktivitäten verdächtigt werden, einzuleiten.
Das geht aber nicht irgendwie: Eine Ermittlung darf nur eingeleitet werden, wenn das entsprechende Geschäft auf der Liste der gefährdeten Sektoren steht. Die Liste basiert auf einer Analyse des Innenministeriums.
Zusätzlich kann jede Gemeinde, abhängig von ihrer eigenen Situation, entscheiden, welche Geschäfte eine sogenannte Integritätsprüfung durchlaufen müssen. Dabei werden bei der Eröffnung eines Geschäfts Konten und Verantwortliche unter die Lupe genommen. Wenn später ein Verdacht auf kriminelle Aktivitäten entsteht, können diese Daten dann mit den aktuellen abgeglichen und eventuelle Unregelmäßigkeiten entdeckt werden.
meuse/ake