In Verviers ist ein Paar zu Haftstrafen von drei beziehungsweise vier Jahren verurteilt worden, weil es sexuelle Handlungen im Beisein eines zweijährigen Kindes vollzogen hatte. Zudem sei das Kind mehrmals dazu gebracht worden, an den Handlungen teilzunehmen. Die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Mann gab an, seine Lebensgefährtin habe bei den Handlungen oft die Initiative ergriffen. Die Frau wiederum gestand, eine abnormale Sexualität zu haben, bestritt aber die Vorwürfe bezüglich ihrer Enkelin. Ein psychologisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Frau den Szenarien ihres Lebensgefährten folgte, um die Beziehung zu ihm nicht zu gefährden.
belga/moko