Lehrkräfte in der DG können weiterhin eine Bürokostenpauschale für Heimarbeit beantragen. Die Regelung findet bis Ende 2030 Anwendung, heißt es in einem Vorentwurf zu einem Regierungserlass.
Die Höhe der Entschädigung beträgt maximal 15 Euro pro Monat. Bedingung ist, dass die Lehrperson in dem betreffenden Monat mindestens 15 Unterrichtsstunden leistet. Die Entschädigung wird nur für die Unterrichtsmonate gewährt, nicht für die Ferien.
Vergangenes Jahr haben insgesamt 2.065 Lehrkräfte die Entschädigung erhalten. Die Gesamtkosten beliefen sich auf über 260.000 Euro.
ostbelgienlive/mb