Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das Urteil gegen einen Priester im Ruhestand aus dem Großraum Trier wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt.
Der Geistliche war im April 2023 in einem kirchlichen Strafprozess im Bistum Trier wegen Missbrauchs einer minderjährigen Person schuldig gesprochen worden. Gegen dieses Urteil hatte der Priester Berufung eingelegt.
Das Kölner Kirchengericht habe nun die auferlegten Strafen bestätigt, teilte das Bistum Trier mit. Der Mann bekommt sein Ruhestandsgehalt gekürzt, darf dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr ausüben und nicht mehr als Priester erkennbar sein. Eine Berufung dagegen ist nicht mehr möglich.
dpa/lo