Der Aachener Karnevalsverein (AKV), der im Karneval den "Orden wider den tierischen Ernst" verleiht, will eine Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds einklagen.
Das Verwaltungsgericht in Aachen verhandelt am Dienstag über den Fall. Dabei geht es um die Festsitzung zur Ordensverleihung, die 2021/2022 unter Corona-Bedingungen als Geisterveranstaltung ohne Publikum organisiert wurde.
Den "Orden wider den tierischen Ernst" erhielt damals die deutsche Schauspielerin Iris Berben. Der WDR zeichnete die Sitzung an mehreren Tagen auf und strahlte sie später im Fernsehen aus.
Wegen der entgangenen Einnahmen aus Kartenverkäufen hatte der AKV eine Unterstützung aus dem Sonderfonds beantragt, was aber abgelehnt wurde. Die Begründung lautete, es hätten die erforderlichen Nachweise gefehlt. Dagegen klagt der Karnevalsverein jetzt.
dpa/lo