Nach dem Cyberangriff auf den Öffentlichen Dienst der Wallonie (SPW) hat die Wallonische Regierung wichtige Fristen für einen Zeitraum von 60 Tagen verlängert. Die Verlängerung bezieht sich auf alle gesetzlich geregelten Verfahren, die von dem Systemausfall im April betroffen waren.
Die Verlängerung gilt rückwirkend für Fristen, die zwischen dem 17. April und und dem 16. Juni beginnen oder enden. Auch Fristen, die vor dem 17. April begonnen haben und nach dem 16. Juni enden, werden verlängert.
Wie die ostbelgische Abgeordnete Christine Mauel mitteilt, sind auch ostbelgische Bürger von der Regelung betroffen, wenn sie in Verfahren mit regionalen Behörden der Wallonie stehen.
Betroffen von der Fristenverlängerung sind folgende Bereiche:
- Umweltgenehmigungen (z. B. nach dem Dekret vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen)
- Bodenschutz und Altlastensanierung (z. B. Verpflichtungen aus dem Dekret vom 1. März 2018)
- Abfall- und Kreislaufwirtschaft (z. B. Meldefristen laut Dekret vom 9. März 2023)
- Regionale Steuern und Steuerstreitigkeiten (z. B. Einspruchs- und Zahlungsfristen, Dekrete vom 6. Mai 1999 und 22. März 2007)
- Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskontrollen (z. B. administrative Sanktionen, Dekret vom 28. Februar 2019)
- Straßenverkehr und Mobilität (z. B. verkehrsbezogene Verwaltungsstrafen, Dekret vom 4. April 2019)
- Infrastrukturprojekte (z. B. Genehmigungen für Regionalstraßen oder Wasserwege, Dekret vom 19. März 2009)
- Energie und Digitalisierung (z. B. Beantragung von Förderprämien, Dekret vom 17. Dezember 2020)
Die wallonische Regierung hat außerdem die Möglichkeit, die Liste der betroffenen Verfahren anzupassen. Die befristete Sonderregelung soll sicherstellen, dass die Verwaltungsarbeit in geordneten Bahnen wieder aufgenommen werden kann.
mitt/la