Die Eupener Staatsanwaltschaft hat die Zahlen für den Gerichtsbezirk Eupen der letzten drei Jahre aufgelistet. Dabei geht es um die Ladendiebstähle, die auch wirklich zur Anzeige gebracht wurden.
Das waren für den gesamten Gerichtsbezirk Eupen 79 Akten für das Jahr 2022, 127 Akten im Jahr 2023 und 2024 wieder deutlich weniger, nämlich 73 Akten. Das bedeute aber nicht unbedingt, dass in der Region weniger Ladendiebstähle begangen würden, sagt Andrea Tilgenkamp, Pressemagistrat der Staatsanwaltschaft Eupen.
Es könne auch sein, dass nicht alle Ladendiebstähle systematisch zur Anzeige gebracht würden. Im Gerichtsbezirk Eupen sind es laut Tilgenkamp nämlich immer die gleichen Geschäfte, die Ladendiebstähle zur Anzeige bringen, wohingegen die Staatsanwaltschaft von anderen Geschäften, zum Beispiel in der Eifel, nie oder sehr selten Anzeigen erhält.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt systematisch alle Ladendiebstähle, indem sie entweder dem Täter ein Bußgeld auferlegt oder den Täter vor das Korrektionalgericht lädt. Das ist generell der Fall bei Wiederholungstätern und bei nicht bezahltem Bußgeld.
Die Täterprofile sind ganz verschieden. Es gibt diejenigen, die organisiert belgienweit in Supermärkten systematisch in großen Mengen Tabak und Spirituosen entwenden, wie Andrea Tilgenkamp erklärt. Es gebe aber auch bis dato nicht vorbestrafte Personen, die verschiedene Waren für einen geringen Warenwert entwendeten.
Und dann gebe es auch die Personen, die bereits für diverse Straftaten bekannt seien und die dann auch noch sporadisch Ladendiebstähle begingen. Es handle sich dabei aber nicht unbedingt oder generell um Personen, die aus Geldnot in solchen Läden stehlen.
mitt/gaz/lo