Mit dem Dekret zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, das am 28. April im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einstimmig angenommen wurde, wird nach Einschätzung von Jérôme Franssen Bürokratie abgebaut. Und es sorge dafür, dass Anträge einfacher und schneller bearbeitet werden können, so der DG-Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung.
Es wird ein einheitliches Antragsverfahren für Menschen aus Drittstaaten eingeführt, die aus beruflichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat beantragen oder bereits über eine gültige Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Die Bearbeitung der Anträge soll über eine digitale Plattform erfolgen.
mitt/moko