1 Kommentar

  1. In Belgien gilt meines Wissens noch immer die Unschuldsvermutung. Jemand ist erst dann ein Straftäter wenn er von einem Gericht verurteilt wurde, und nicht schon dann wenn Anschuldigungen vorgebracht werden. Sehen die Veranstalter sich jetzt in der Rolle eines Untersuchungsrichters? Wie wollen sie denn eine solche Situation juristisch korrekt "bewerten"? Wird hier nicht viel mehr in vorauseilendem Gehorsam dem "woken" Zeitgeist gehuldigt? Wie schnell ist der Ruf eines Menschen ruiniert und wer liest hinterher noch seinen Freispruch? Die Veranstalter handeln verantwortungslos auch wenn sie es anders beabsichtigen.