Unternehmen, die von den Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen sind, wird eine föderale steuerliche Erleichterung gewährt. Die belgische Abgeordnetenkammer hat das "Überschwemmungsgesetz" jetzt verabschiedet.
Dieses ermöglicht es der föderalen Regierung, eine zusätzliche steuerliche Hilfe von 30 Prozent des Quellensteuerabzugs für betroffene Unternehmen über einen Zeitraum von bis zu 40 Monaten bereitzustellen.
Pierre-Yves Jeholet, Vizepräsident der wallonischen Regierung, betonte, dass diese Hilfe gemeinsam mit den föderalen Behörden umgesetzt wurde, um den betroffenen Unternehmen beim Wiederaufbau zu helfen.
Um die Unterstützung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter den Nachweis von Schäden und Einnahmeverlusten. Die betroffenen Unternehmen können ihre Anträge bis zum 16. Mai 2025 über die Plattform 1890.be einreichen. Auf der deutschsprachigen Seite der Plattform gibt es weiter Informationen.
mitt/re