Die Vivant-Fraktion fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Der neue Resolutionsvorschlag richtet sich unter anderem an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, das Föderalparlament sowie die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Vivant-Parlamentarier betonen, dass viele Risiken mit der zunehmenden Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche verbunden seien. Studien würden zeigen, dass Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat massive Gefahren für die physische und psychische Gesundheit junger Menschen darstellten - insbesondere bei Nutzern unter 16 Jahren.
Australien hat bereits ein richtungsweisendes Gesetz erlassen, das die Nutzung sozialer Medien für unter 16-Jährige verbietet. Vivant sieht dieses Gesetz als vorbildhaft für Belgien und die gesamte Europäische Union.
Neben einem gesetzlich festgelegten Mindestalter von 16 Jahren fordert Vivant die Einführung von wirksamen Altersverifikationssystemen, Sanktionen für Plattformen, die gegen Altersverifikationspflichten verstoßen und schärfere Regulierung und Kontrolle von Inhalten, die für junge Menschen schädlich oder ungeeignet sein könnten.
Die bisherigen Maßnahmen der DG-Regierung, wie das Verbot von Smartphones in Schulen, sind laut Vivant ein zu begrüßender, doch längst überfälliger und unzureichender Schritt. Der Schutz der Jugendlichen dürfe nicht am Schultor enden. Die Vivant-Fraktion fordert die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich aktiv für die Umsetzung dieser Maßnahmen auf europäischer und föderaler Ebene einzusetzen.
Es reiche nicht, sich mit symbolischen Maßnahmen zufriedenzugeben. Kinder und Jugendliche müssten in allen Lebensbereichen vor den Gefahren sozialer Medien geschützt werden. Die Politik dürfe hier nicht länger wegschauen, so Elena Peters von der Vivant-Fraktion.
mitt/dog
Liebe Vivantler,
wäre es nicht gut die Verantwortung für die Nutzung von Social-Media von Jugendlichen unter 16 Jahren, in die Hände derer zu legen die dafür verantwortlich sind, nämlich die Eltern.