Ab dem 1. März wird der Lütticher Arbeitsgerichtshof im Eupener Justizpalast tagen.
Das betrifft alle Akten, in denen gegen ein Urteil des Eupener Arbeitsgerichtes Berufung eingelegt wurde oder wird - egal, ob das Urteil in Französisch oder in Deutsch verfasst worden ist. Konkret bedeutet dies, dass es in Lüttich keine Sitzungen auf Deutsch mehr geben wird.
Mit dieser Entscheidung wolle der Lütticher Arbeitsgerichtshof die Justiz für die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglicher machen, heißt es in einer Pressemitteilung.
mitt/mh