Gut vier Jahre nach der tödlichen Amokfahrt in Trier ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Eine Revision des Prozess wurde als unbegründet verworfen.
Der Amokfahrer war im Mai 2024 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Trier stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen.
Der Mann war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen und hohem Tempo durch die Fußgängerzone in Trier gerast und hatte gezielt Passanten angefahren.
Fünf Menschen starben unmittelbar, darunter ein neun Wochen altes Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Im Februar 2024 starb ein weiterer Mann infolge von Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
dpa/vk