Gedacht sind die kleinen "Kraftwerke" für den Balkon oder die Terrasse. Im Vergleich zu Photovoltaikanlagen, die auf Dächern angebracht werden, nehmen sie weniger Platz ein und sind kostengünstiger.
Welche Voraussetzungen mussten geschaffen werden, damit sie in Belgien genutzt werden dürfen? "Der gesetzliche Rahmen war im Vorfeld so, dass in der Tat eine Verbindung zwischen dem Photovoltaikpaneel und direkt der Schaltanlage des Gebäudes bestehen musste, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Das heißt, über diese kleine Anlage, die tragbar ist, kann man dieses Paneel direkt in die Steckdose einstecken", erläutert Christine Mauel. Die ostbelgische Regionalabgeordnete gehört im Wallonischen Parlament als stellvertretendes Mitglied zum Ausschuss für Energie, Klima und Wohnen.
Laut Mauels Rechnung können mit einem solchen Balkonkraftwerk rund zehn Prozent des jährlichen Strombedarfs einer durchschnittlichen Familie gedeckt werden. Für die vollständige Versorgung genügt das nicht. Zieht man die Sonneneinstrahlung in Belgien in Betracht, können mit einem Paneel bis zu 385 Kilowattstunden erzielt werden, rechnet sie vor. "Das reicht leider auch gar nicht für ein herkömmliches Haushaltsgerät wie zum Beispiel ein Haartrockner oder ein Wasserkocher oder eine Waschmaschine. Das heißt, man müsste eigentlich auch schon zwei Paneele haben, damit sich das wirklich für den normalen Gebrauch rechnet."
Einen Zuschuss für Balkonkraftwerke, so erklärt die Abgeordnete, sieht die Wallonie nicht vor, "weil an sich der Anschaffungspreis relativ gering ist. Bei 500 Euro ist das überschaubar", sagt Mauel. "Da kann eigentlich jede Person, die sich damit wirklich auch intensiv befassen möchte, rein investieren, um dieses Invest dann natürlich auch in den nächsten zehn Jahren eventuell wieder zu rentabilisieren."
Wer auf dem eigenen Balkon Strom für den Hausgebrauch erzeugen will, wird das dem Netzbetreiber melden müssen, betont Mauel, "weil wir potenziell auch zu viel Energie produzieren oder Strom einspeisen. Zumindest zu Momenten, wo man das nicht unbedingt nötig hat und es in dem Fall dann auch so ist, dass natürlich der Strom zurück ins Netz eingespeist wird und dass deswegen die Meldepflicht beim Netzbetreiber bestehen muss."
Moritz Korff
Schön dass es endlich genehmigt wird
Und wie sieht es hier mit dem Prosumertarif aus?
Das Netzentgelt ist eine nicht zu verachtende Kostenquelle
Bekanntlich ist das Belgische Stromnetz schon jetzt an sonnigen Sommertagen über Mittag an seine Belastungsgrenzen angekommen. Die Netzbetreiber drohen mit Abschaltung der PV-Dächer bzw. mit „negativen Preisen“ wenn weiter eingespeist wird. Und was lernt die Politik daraus? Nichts! Man erlaubt weitere PV-Anlagen, euphemistisch „Balkonkraftwerke“, und hofft aus was? Ein Wunder? Je mehr „Balkonkraftwerke“ einspeisen, um so mehr Dachanlagen werden abgeregelt. Physik bleibt nun einmal Physik....
Die "fachlich" auf höchstem Niveau angesiedelte Rechnung und Erklärung von Frau Mauel ist äußerst beeindruckend.
Aktuell würde man für eine Anlage komplett mit Montagematerial(Aufständerung) mit 800 Watt Peak(Wechselrichter) und 2 PV Modulen pro 450 W cirka 370 € bezahlen müssen. Amortisiert hätte sich das Ganze dann in wesentlich kürzerer Zeit.
Ores schreibt dazu: Die verbauten Wechselrichter müssen von Synergrid zertifiziert sein (findet man bei den FAQ). Klar ist nur bis jetzt nicht, ob dann auch ein Smartmeter installiert würde.
Falls ja, kann man sich das Gejammer sparen, denn die erzeugte Energie würde nur im Gebäude selbst verbraucht werden, weil der Smartmeter dann wahrscheinlich abregelt, falls das Netz überversorgt ist, und eine Einspeisung nicht zulässt.
Diese Anlagen sind für die Grundlast eines Gebäudes gedacht, und laufen auch NICHT autark, sondern müssen am Stromnetz hängen, damit der WR sich mit dem Netz synchronisieren kann. Die Anlage würde somit nachts sogar ein paar mA Strom verbrauchen. Im Beitrag wurde es etwas unglücklich erklärt.