Gedacht sind die kleinen "Kraftwerke" für den Balkon oder die Terrasse. Im Vergleich zu Photovoltaikanlagen, die auf Dächern angebracht werden, nehmen sie weniger Platz ein und sind kostengünstiger.
Welche Voraussetzungen mussten geschaffen werden, damit sie in Belgien genutzt werden dürfen? "Der gesetzliche Rahmen war im Vorfeld so, dass in der Tat eine Verbindung zwischen dem Photovoltaikpaneel und direkt der Schaltanlage des Gebäudes bestehen musste, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Das heißt, über diese kleine Anlage, die tragbar ist, kann man dieses Paneel direkt in die Steckdose einstecken", erläutert Christine Mauel. Die ostbelgische Regionalabgeordnete gehört im Wallonischen Parlament als stellvertretendes Mitglied zum Ausschuss für Energie, Klima und Wohnen.
Laut Mauels Rechnung können mit einem solchen Balkonkraftwerk rund zehn Prozent des jährlichen Strombedarfs einer durchschnittlichen Familie gedeckt werden. Für die vollständige Versorgung genügt das nicht. Zieht man die Sonneneinstrahlung in Belgien in Betracht, können mit einem Paneel bis zu 385 Kilowattstunden erzielt werden, rechnet sie vor. "Das reicht leider auch gar nicht für ein herkömmliches Haushaltsgerät wie zum Beispiel ein Haartrockner oder ein Wasserkocher oder eine Waschmaschine. Das heißt, man müsste eigentlich auch schon zwei Paneele haben, damit sich das wirklich für den normalen Gebrauch rechnet."
Einen Zuschuss für Balkonkraftwerke, so erklärt die Abgeordnete, sieht die Wallonie nicht vor, "weil an sich der Anschaffungspreis relativ gering ist. Bei 500 Euro ist das überschaubar", sagt Mauel. "Da kann eigentlich jede Person, die sich damit wirklich auch intensiv befassen möchte, rein investieren, um dieses Invest dann natürlich auch in den nächsten zehn Jahren eventuell wieder zu rentabilisieren."
Wer auf dem eigenen Balkon Strom für den Hausgebrauch erzeugen will, wird das dem Netzbetreiber melden müssen, betont Mauel, "weil wir potenziell auch zu viel Energie produzieren oder Strom einspeisen. Zumindest zu Momenten, wo man das nicht unbedingt nötig hat und es in dem Fall dann auch so ist, dass natürlich der Strom zurück ins Netz eingespeist wird und dass deswegen die Meldepflicht beim Netzbetreiber bestehen muss."
Moritz Korff
Schön dass es endlich genehmigt wird
Und wie sieht es hier mit dem Prosumertarif aus?
Das Netzentgelt ist eine nicht zu verachtende Kostenquelle