Aufgrund zunehmender Fälle von Atemwegsinfektionen im ganzen Land, gilt in den Krankenhäusern von Eupen und St. Vith eine Maskenpflicht.
Das bedeutet, dass jeder Mitarbeiter, der mit einem Patienten in Kontakt ist, die chirurgische Maske tragen muss. Außerdem ist das Tragen der Maske für alle ambulanten Patienten und Begleitpersonen im Wartezimmer (Notaufnahme, Polikliniken) Pflicht. Auch Besucher müssen die Maske beim Betreten der Klinik anziehen.
Im Falle von Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Fieber, Gliederschmerzen,...) gilt das Tragen der chirurgischen Maske für alle (Mitarbeiter, Patient, Besucher).
mitt/lo