Das Abbrennen von Feuerwerk ist für Privatleute grundsätzlich nur in der Silvesternacht gestattet. Darauf weist die Polizeizone Eifel zum Jahreswechsel hin. In der Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar ist das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerk demnach zwischen 23:45 Uhr und 1:30 Uhr erlaubt.
Die Polizei erinnert daran, dass Feuerwerke und Böller für Haustiere und Wild viel Stress bedeuten und fordert dazu auf, sich an das Zeitfenster zu halten. Außerdem warnt die Polizei vor den Gefahren. Jedes Jahr landeten zahlreiche Menschen, die durch Böller verletzt wurden, in der Notaufnahme oder im Krankenhaus.
mitt/mb