Die Staatsanwaltschaft Lüttich kann verurteilte Personen wieder ins Gefängnis schicken. Die vorübergehende Aussetzung ist aufgehoben.
Die Maßnahme war Teil eines umfassenden Plans, den die Gefängnisverwaltung aufgestellt hatte, um die überfüllten Haftanstalten zu entlasten. Nach sechs Wochen Aussetzung kann die Abteilung "Strafvollzug" jetzt wieder eine Reihe von Verurteilten vorladen und sie auffordern, sich im Gefängnis zu melden.
Die ausgesetzte Vollstreckung von Strafen von bis zu fünf Jahren galt nicht für Verurteilte, die wegen schwerer Gewaltdelikte, Sittlichkeitsdelikten oder terroristischen Straftaten verurteilt waren und auch nicht für Personen, die eine unmittelbare Gefahr für die Gesellschaft darstellen würden.
meuse/mb