Die Lütticher Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren in der Untersuchung um den Brand im Kennedy-Turm in Lüttich ein. Das meldet die RTBF. Demnach kam die Untersuchung zu dem Schluss, dass die Brandursache nicht auf eine vorsätzliche Handlung zurückzuführen ist, sondern ein Unfall war.
Der Brand in dem bekannten Lütticher Hochhaus hatte im Juni drei Todesopfer gefordert. Die Bewohner hatten ihre Wohnungen verlassen müssen. Erst 108 Tage später hatte man ihnen erlaubt, persönliche Gegenstände aus den Wohnungen zu holen.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für die Bewohner, dass der Versicherer des Gebäudes sich nun mit den Entschädigungen befassen muss.
Die Beseitigung der Schäden wird voraussichtlich nicht vor Juni kommenden Jahres abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt der Kennedy-Turm unbewohnbar.
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