Nach einem tödlichen Unfall ist ein notorischer Raser aus Lüttich am Freitag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Lütticher Polizeigerichts allerdings direkt Berufung eingelegt.
Der 25-Jährige hatte im April unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol und mit stark erhöhter Geschwindigkeit zwei Fußgänger in Waremme getötet. Der Mann war vorher bereits mehrmals in Unfälle verwickelt und war schon dreimal deshalb verurteilt worden - offenbar ohne abschreckende Wirkung. Wie es heißt, liebt er den Rausch der Geschwindigkeit und mietet deshalb extra PS-starke Autos.
Der Richter hat den Angeklagten zu sechs Jahren Haft verurteilt, zu 8.000 Euro Geldstrafe und einem fünfjährigen Führerschein-Entzug. Allerdings stellte die Staatsanwaltschaft schnell fest, dass die Strafe rechtswidrig ist. Denn zwei der sechs Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings ist eine Bewährungsstrafe bei einer Verurteilung zu mehr als fünf Jahren unzulässig. Deshalb wird der Fall in Kürze in der Berufung neu verhandelt.
belga/fk
Das gibt es also auch, Richter, die das Gesetz nicht kennen.