Das an der RWTH in Aachen eingerichtete "Camp for Gaza" kann bleiben. Mit diesem Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen.
Das oberste Verwaltungsgericht erklärte, es handele sich bei dem Protestcamp um eine durch die Versammlungsfreiheit geschützte Veranstaltung. Da die in Anspruch genommenen Flächen ein öffentlich zugänglicher Kommunikationsraum und damit ein geschützter Versammlungsort seien, sei deren Inanspruchnahme auch ohne Zustimmung der Hochschule zulässig.
Das "Camp for Gaza" umfasst circa 30 Zelte und Pavillons. Es besteht seit Mitte 2024 auf Rasenflächen am Hauptgebäude der RWTH.
dpa/mh