Im Streit zwischen dem Föderalstaat und der Gemeinde Huy hat der Staatsrat nun der südlich von Lüttich gelegenen Kleinstadt recht gegeben.
Der frühere Bürgermeister von Huy hatte im Februar den Beschluss erlassen, das dortige Gefängnis zu schließen, wenn nicht schnellstmöglich erforderliche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt würden. Der belgische Staat hatte dagegen geklagt und der Staatsrat hat diese Klage nun abgewiesen. Der Bürgermeister war also berechtigt, so zu entscheiden.
Seit dem entsprechenden Erlass sind dann in der Tat bereits eine Reihe von Arbeiten in der Haftanstalt durchgeführt worden - offenbar um die drohende Schließung abzuwenden.
Das Gebäude war in einem schlechten technischen Zustand. Eine Prüfung durch die Feuerwehr hatte zahlreiche Mängel offenbart - 15 von ihnen waren als "gefährlich" eingestuft worden, unter anderem defekte Brandmelder, nicht vorhandene Sicherheitsbeleuchtung und fehlende Rauchabzüge.
Außerdem sind im Gefängnis von Huy mehr Insassen untergebracht als eigentlich vorgesehen.
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