Im Fall des zurückgetretenen Kelmiser Schöffen Mirko Braem hat die Gemeinde Bleyberg nur die vorgeschriebene Prozedur eingehalten. Das haben der Bleyberger Generaldirektor Fabrice Mairlot und die Bürgermeisterin Marie Stassen dem BRF auf Anfrage bestätigt.
Demnach wurde schon im Frühjahr die Prozedur eingeleitet, mit der überprüft wurde, ob Mirko Braem inzwischen seinen Wohnort in der Gemeinde Bleyberg habe - verbunden mit der Aufforderung, sich im Bevölkerungsregister der Gemeinde eintragen zu lassen.
Mehrere polizeiliche Überprüfungen hätten schließlich zu der Entscheidung des Gemeindekollegiums von Ende August geführt, ihn von Amts wegen ins Bevölkerungsregister eintragen zu lassen - rückwirkend zum 4. Juli als dem Tag der Feststellung der Wohnsituation.
Zu keinem Zeitpunkt habe es eine politische Einflussnahme gegeben. Die Gemeinde Bleyberg habe bei dieser verwaltungsmäßigen Prozedur ausschließlich die gesetztlichen Grundlagen befolgt, wie sie für jeden gelten.
Der Lütticher Appellationshof hatte erklärt, dass der CSP-Kandidat Mirko Braem bei den Gemeinderatswahlen in Kelmis nicht wählbar sei, weil er seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bleyberg habe.
Schöffe Mirko Braem in Kelmis nicht wählbar - Braem tritt zurück
sp