Für das neue Schuljahr kann man jetzt die DuO-Ausbildungsförderung der DG beantragen. Berechtigt sind Auszubildende, Studierende und Sekundarschüler des siebten berufsbildenden Jahres, die nicht mehr schulpflichtig sind.
Sie können eine Ausbildungsförderung in Höhe von 350 Euro pro Monat erhalten, wenn sie einen Mangelberuf in Ostbelgien erlernen. Der Antrag muss jedes Jahr neu eingereicht werden.
Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Empfänger innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens fünf Jahre eine Teilzeitbeschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufnehmen.
Die Liste der Mangelberufe ist auf dem Portal von "Ostbelgienbildung" zu finden.
mitt/mb