In den neun deutschsprachigen Gemeinden füllen sich die Listen für die Gemeinderatswahlen am 13. Oktober, die Kandidaten machen sich bereit. Im Ministerium der DG laufen die organisatorischen Vorbereitungen. Es gilt nach wie vor eine Wahlpflicht für alle Bürger der DG ab 18 Jahren - anders als in Flandern, wo die Wahlpflicht für die Kommunalwahl abgeschafft wurde.
Auch das elektronische Wahlsystem mit Zettel hat sich bewährt, findet Pascal Werner, Leiter des zuständigen Fachbereichs: "Das heißt, dass der Wähler am Wahlcomputer steht, dort seine Wahl trifft, einen Zettel ausgedruckt bekommt, diesen Zettel zu einer elektronischen Urne bringt, ihn dort anhand des QR-Codes, der sich auf diesem Zettel befindet, einscannt und danach den Zettel in die Urne wirft. Die Resultate werden danach auf einen USB-Stick überschrieben, der dann im Anschluss ausgelesen wird und dann zur Auszählung des Wahlresultats führt."
Auch für die Provinz wird so die Stimme abgegeben: Während im Rest der Wallonischen Region die Provinz mit Zetteln gewählt wird, erfolgt die Wahl in der DG elektronisch.
Technisch läuft die Stimmabgabe also genauso ab wie bereits bei den Wahlen am 9. Juni. Dennoch gibt es für die Wähler zwei Vereinfachungen - zum Beispiel mit Blick auf die Vollmacht und die nötigen Anlagen. Das Formular gibt es bei den Gemeinden oder kann auf dem Wahlportal der DG heruntergeladen werden. Aber Achtung: Das Formular von Juni ist nicht mehr gültig.
Die zweite Anpassung betrifft die Begleitung von Personen bei der Stimmabgabe im Wahlbüro. "Eine andere Änderung ist, dass die Wähler, die einer Begleitung bedürfen, dieses Mal nicht im Vorfeld eine entsprechende Erlaubnis einholen müssen. Sie können sich gemeinsam mit ihrer Begleitperson am Wahltag bei dem Vorsitzenden des Wahlbüros melden, um dort dann eben diese Begleitung in Anspruch zu nehmen. Entweder indem sie sich von einer Person ihrer Wahl begleiten lassen oder auf den Vorsitzenden oder einen Beisitzer des Wahlbüro-Vorstands zurückgreifen, um dann in der Wahlkabine die Hilfe zu erhalten, die sie brauchen."
Vollmacht und Begleitung - beides sind sensible Aspekte einer Wahl. Denn dabei kann Einfluss genommen werden auf die Stimmabgabe. Wie etwa 2018 in Neufchâteau, wo der damalige Bürgermeister gefälschte Wahlvollmachten im Namen von Bewohnern eines Seniorenheims abgegeben hatte.
Das kann man nie ganz ausschließen, sagt Pascal Werner. Aber man kann organisatorisch vorbeugen. "Zunächst muss man natürlich erst mal festhalten, dass der sogenannte Stimmenfang alles andere als ein Bagatelldelikt ist. Das ist ein Tatbestand, der durch die Staatsanwaltschaften geahndet wird, der auch zu strafrechtlichen Verurteilungen führen kann. Es hat in der Wallonischen Region im Zuge der Gemeinderatswahl von 2018 einen entsprechenden Fall gegeben", erklärt Werner. "Ansonsten gibt es einige organisatorische Maßnahmen, die ergriffen wurden. Zum Beispiel ist es so, dass jeder Wähler nur eine einzige Vollmacht erhalten darf. Und jeder Wähler darf auch nur eine einzige Person in eine Wahlkabine begleiten. Weiterhin ist es so, dass zum Beispiel Kandidaten nur eine Vollmacht unter ganz bestimmten Bedingungen erhalten dürfen, nämlich nur für Verwandte und Verschwägerte."
Fehlen nur noch die Wahlhelfer. Ohne sie ist keine Wahl und damit keine Demokratie möglich. Und so nehmen die Gemeinden gerne auch noch freiwillige Wahlhelfer an.
Alle Infos und Formulare wie zum Beispiel die Vollmacht findet man unter gemeindewahlen.be.
Gudrun Hunold
Es wäre besser, die Wahlpflicht abschaffen. Unnütz wie Obelix Hinkelsteine.
Das einzige was Unnütz ist ist dieser Kommentar. Vielleicht sollten auch Sie begreifen das wählen in erster Linie ein Recht ist. Die Wahl gibt Ihnen das Recht den Regierenden Ihre Meinung über ihre Arbeit nahezubringen.Im Gegensatz zu Ihren Kommentaren werden die Statistiken über das Wählerverhalten gelesen und genaustens analysiert.