In manchen ostbelgischen Grenzgemeinden liegt der Ausländeranteil bei rund 50 Prozent. Stimmen von Nicht-Belgiern sind bei der Wahl also ein wichtiger Faktor. "Es haben sich schon vor den Juni-Wahlen Bürger einschreiben lassen. Da konnten sie sich auch schon für die Gemeindewahlen eintragen lassen. Letzte Woche hatten wir nochmal ein paar zusätzliche, aber nicht die große Masse an Eintragungen", erklärt Marie-Anne Klinkenberg, Mitarbeiterin im Melde- und Standesamt der Gemeinde Raeren.
"Es können sich ja sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger, die in der Gemeinde wohnhaft sind, anmelden. Wir hier in Raeren haben hauptsächlich Neuanmeldungen von EU-Bürgern." Und zwar in der Mehrheit deutsche Staatsbürger.
Am Mittwoch besteht die letzte Möglichkeit, noch den Eintrag in die Wahlliste zu beantragen. Entweder mit Hilfe seines Aufenthaltsdokumentes im Internet auf gemeindewahlen.be oder indem das entsprechende Formular in der Gemeindeverwaltung ausgefüllt wird.
Klinkenberg erläutert, welche Bedingungen gelten, um sich als Ausländer eintragen zu lassen: "Man muss eigentlich nur im Bevölkerungs- oder Ausländerregister der Gemeinde sein. Man muss volljährig sein. Man muss nicht die Wahlrechte aberkannt bekommen haben. Ja, und wenn man schon eingetragen wäre, trägt man sich nicht nochmal ein. Das gilt dann immer wieder für alle Gemeindewahlen". Nicht-EU-Bürger müssen darüber hinaus seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben.
Ist der Antrag gestellt, gibt es Post von der Gemeinde. "Man bekommt zuerst mal eine Bestätigung, dass man eingetragen wurde. Wir müssen überprüfen, ob die Person volljährig ist - das muss dann noch bestätigt werden. Und dann bekommt man ganz normal die Aufforderung wie die Belgier auch. Aber man bekommt natürlich nur eine Aufforderung für die Gemeindewahl, man kann nicht an der Provinzialwahl teilnehmen, nur an den Gemeinderatswahlen", erklärt Klinkenberg.
Gemeinden wie Raeren und Kelmis machten in den vergangenen Wochen auf ihren Facebook-Seiten noch einmal darauf aufmerksam, dass sich Ausländer bis Mittwoch in das Wählerregister eintragen lassen müssen, wenn sie am 13. Oktober abstimmen wollen. In der Wallonie geschah das zusätzlich per Brief.
Moritz Korff