Diese Eintragung ist nur noch bis zum 31. Juli möglich. Registrieren kann man sich online oder bei der Gemeinde.
Grundsätzlich müssen alle ausländischen Wähler am Tag der Wahl volljährig sein und über ihr Wahlrecht verfügen. Personen von außerhalb der EU müssen zudem seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnort in Belgien haben.
Informationen zu den genauen Modalitäten der Wahlteilnahme gibt es bei den Gemeinden oder auf gemeindewahlen.be.
mitt/gud
Ausländerwahlrecht - entweder obligatorisch für ALLE oder ein Anrecht für Jeden - nebenbei, wieso kann man verschiedene Artikel NICHT mehr kommentieren, dagegen Andere wohl, auch hier entweder oder....
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