5 Kommentare

  1. 41 Polizeibeamte!

    Bei allem Respekt und aller Anerkennung der Aufgabe der Polizei, 41 Polizeibeamte für den Verdacht auf "mögliche Zweckentfremdung öffentlicher Mittel, der Unterschlagung sowie des Subsidienbetrugs"?

    Angesichts der Gerüchteküche, die auf vollen Touren läuft und auf FB und OD nicht nur jeglichen Anstand vermissen lässt, sondern in perfider Art und Weise die gesamte Regierung und das gesamte Ministerium in Sippenhaft nimmt, wäre es schon hilfreich zu erfahren, was genau diesen Aufwand rechtfertigt.

    Auf OD findet ein Schnellgericht statt und ein FB-Aktivist wünscht alle (!) Mitarbeiter des Ministeriums auf den... Scheiterhaufen.

    So verwerflich die zu prüfenden Vorwürfe auch sein mögen, es gilt zunächst Ermittlungsergebnisse abzuwarten und ggf. eine Gerichtsverhandlung.
    Die Unschuldsvermutung hat in den selbstgerechten Schnellgerichtsmedien (auch soziale Medien genannt), indes schon längst ausgedient.

    Und ein ehemaliger BRF-Journalist klatscht der enthemmten anonymen "Meinungsvielfalt" auch noch Beifall.

  2. Da im vorangegangenen Kommentar vom BRF die Rede ist: Ich distanziere mich ganz klar von diesem ehemaligen "Kollegen" Derwahl, der bei OD auch unter anderen Phantasienamen kommentiert, wie sein unverwechselbarer Stil unschwer erraten lässt.

    Stephan Pesch
    BRF-Chefredakteur

  3. Es ist gut, dass das Ministerium Transparenz praktiziert. Jetzt muss man sich in Geduld üben und die Ermittlungsergebnisse abwarten.

    Vorverurteilungen, Spekulationen etc sind keine Erfindung des Internetzeitalter. Hat es auch schon früher gegeben. Sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt, denn sonst würden sie nicht veröffentlicht.

  4. Werter Herr Scholzen,
    vielleicht haben Sie es noch nicht bemerkt, aber es gibt einen Unterschied zwischen einem Kneipentisch an dem 5 oder 6 Hansel sitzen und über die Politik und ihre Protagonsten herziehen und einer "Hetzplattform" auf die die ganze Welt zugreifen und kübelweise Unrat verbreiten kann.

  5. Herr Geiser.

    Solange das im Rahmen der Meinungsfreiheit ist, ist alles in Ordnung. Das Gesetz ist Maßstab und nichts anderes.